AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kolling Papier, Inhaberin: Verena Kolling
1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von Bestellungen ausgeschlossen.
1.2 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge.
1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, abzugeben, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
2.2 Der Kunde gibt durch Anklicken der abschließenden Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und berichtigen.
2.3 Die nach Eingang der Bestellung automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern in der Eingangsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform annehmen, die Ware versenden oder den Kunden zur Zahlung auffordern. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
2.5 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
2.6 Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsschluss gespeichert. Die Bestelldaten und diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden dem Kunden mit der Bestell- oder Auftragsbestätigung in Textform übermittelt oder zum Abruf bereitgestellt.
2.7 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
3. Produktänderungen und Lieferung
3.1 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die ausbleibende oder verspätete Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden über eine Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
3.2 Technische, gestalterische oder sonstige Produktänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese handelsüblich oder geringfügig sind, die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
3.3 Bei kundenspezifischen Anfertigungen sind handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % zulässig, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Art des Produkts und des Vertragszwecks zumutbar ist. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
3.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nutzbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine unangemessenen Mehrkosten entstehen.
3.5 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen und der Kunde vereinbarte Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
3.6 Gerät der Kunde mit der Annahme, dem Abruf oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens und der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
3.7 Unsere Haftung wegen Lieferverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsbeschränkungen in Ziffer 10 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich etwaiger Versand-, Verpackungs- oder sonstiger Nebenkosten. Die anfallenden Kosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
4.2 Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Soweit im Onlineshop einzelne Zahlungsarten angeboten werden, gelten ergänzend die dort angegebenen Zahlungsbedingungen. Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
5. Fristen, Termine und höhere Gewalt
5.1 Verschieben sich vereinbarte Installations-, Schulungs- oder sonstige Leistungstermine aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, hat er die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen zu ersetzen.
5.2 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns an der Leistungserbringung vorübergehend hindern, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskämpfe, Krieg, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, erhebliche Betriebsstörungen, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationssystemen sowie von uns nicht zu vertretende Lieferengpässe.
5.3 Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt.
6.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Herausgabeverlangen allein gilt nicht als Rücktritt, sofern wir den Rücktritt nicht ausdrücklich erklären.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
7.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
7.6 Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.
7.7 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
8.2 Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Mängelanzeige bleiben unberührt.
9. Mängelansprüche
9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.2 Bei Vorliegen eines Mangels leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
9.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie von uns berechtigt verweigert, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10.
9.4 Der Kunde hat uns die beanstandete Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Bei einem Auszeichnungsgerät ist auch die zuletzt verwendete Etikettenrolle in geeigneter Verpackung beizufügen, soweit dies zur Prüfung des behaupteten Mangels erforderlich ist.
9.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden innerhalb einer Lieferkette bleiben unberührt.
9.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht:
a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
d) bei Übernahme einer Garantie,
e) bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen innerhalb einer Lieferkette oder
f) soweit gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
9.7 Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung. Die in Ziffer 9.6 genannten Ausnahmen gelten entsprechend.
9.8 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Mängeln richten sich ausschließlich nach den Regelungen in Ziffer 10 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
10. Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
e) soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11. Schutzrechte
11.1 Gibt der Kunde Zeichnungen, Muster, Vorlagen, Dateien, Texte, Marken, Produktgestaltungen oder sonstige Vorgaben für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren vor, ist er dafür verantwortlich, dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
11.2 Der Kunde stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
12 Garantien
12.1 Gesetzliche Mängelrechte
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben von den nachfolgenden Garantien unberührt. Die Garantie begründet zusätzliche Rechte und schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein.
12.2 Garantie für mechanische Handauszeichner
Kolling Papier, Inhaberin Verena Kolling, An der Ziegelei 28, 45721 Haltern am See, gewährt für mechanische Handauszeichner der Serien Contact Premium, METO ProLine, METO Eagle, METO Expert und METO Industry eine Garantie von 24 Monaten ab Ablieferung an den Kunden.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Material- und Herstellungsfehler, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb der Garantiefrist auftreten.
Im Garantiefall erfolgt nach unserer Wahl die unentgeltliche Reparatur des Geräts, der Austausch mangelhafter Teile oder der Austausch des Geräts.
12.3 Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden und Funktionsstörungen infolge
a) eines Sturzes, Stoßes oder sonstiger äußerer Gewalteinwirkung,
b) unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
c) normaler Abnutzung oder normalen Verschleißes,
d) mangelnder Pflege oder Wartung,
e) nicht autorisierter Reparaturen, Veränderungen oder Eingriffe,
f) der Verwendung ungeeigneter oder nicht für das Gerät bestimmter Etiketten, Farbrollen oder sonstiger Verbrauchsmaterialien, soweit diese den Schaden verursacht haben, sowie
g) Feuer, Feuchtigkeit, Überspannung, Verschmutzung oder sonstiger äußerer Einflüsse.
Verbrauchsmaterialien, insbesondere Etikettenrollen und Farbrollen, sind nicht Gegenstand dieser Garantie.
12.4 Geltendmachung der Garantie für mechanische
Handauszeichner
Der Kunde hat den Garantiefall unverzüglich nach Feststellung des Fehlers unter
Angabe der Rechnungs- oder Auftragsnummer und einer nachvollziehbaren
Fehlerbeschreibung bei uns anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung ist das Gerät
zusammen mit einem Kaufnachweis und, soweit dies zur Prüfung erforderlich ist,
mit der zuletzt verwendeten Etikettenrolle transportsicher zur Verfügung zu
stellen. Eine Rücksendung darf erst nach vorheriger Abstimmung mit uns
erfolgen.
12.5 Herstellergarantien für Drucker
Für Drucker können abhängig vom jeweiligen Hersteller, Modell und von der jeweiligen Serie freiwillige Garantien des Herstellers bestehen. Die Garantiezeit richtet sich nach dem jeweiligen Hersteller, Modell und der jeweiligen Serie.
Garantiegeber ist ausschließlich der jeweilige Hersteller. Umfang, Dauer, Voraussetzungen und Ausschlüsse der Garantie richten sich nach den jeweils geltenden Garantiebedingungen des Herstellers.
Informationen zu einer möglicherweise bestehenden Herstellergarantie, zur Garantiezeit und zum Garantiegeber erteilen wir dem Kunden auf Anfrage.
Wir übernehmen für den Kunden die Entgegennahme und organisatorische Abwicklung einer Reklamation gegenüber dem Hersteller. Hierdurch werden wir nicht selbst zum Garantiegeber.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber uns bleiben hiervon unberührt.
12.6 Produzentengarantien für Etiketten
Für Etiketten können abhängig vom jeweiligen Produzenten, vom verwendeten Material und von der jeweiligen Produktausführung freiwillige Garantien des Produzenten bestehen.
Garantiegeber ist ausschließlich der jeweilige Produzent. Umfang, Dauer, Voraussetzungen und Ausschlüsse der Garantie richten sich nach dessen jeweils geltenden Garantiebedingungen.
Informationen zu einer möglicherweise bestehenden Produzentengarantie, zur Garantiezeit und zum Garantiegeber erteilen wir dem Kunden auf Anfrage.
Wir übernehmen für den Kunden die Entgegennahme und organisatorische Abwicklung einer Reklamation gegenüber dem Produzenten. Hierdurch werden wir nicht selbst zum Garantiegeber.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber uns bleiben hiervon unberührt.
12.7 Prüfung einer Reklamation
Der Kunde hat eine Reklamation unter Angabe der Rechnungs- oder Auftragsnummer, der Produktbezeichnung und einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung anzuzeigen.
Auf Anforderung sind uns das betroffene Gerät, Fotos, Druck- oder Etikettenmuster, Serien- oder Chargennummern sowie die verwendeten Verbrauchsmaterialien zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Eine Rücksendung darf erst nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass weder ein gesetzlicher Mangel noch ein Garantiefall vorliegt, insbesondere weil der Schaden durch einen Sturz, unsachgemäße Behandlung oder sonstige äußere Einwirkung verursacht wurde, können erforderliche Prüf-, Versand- und Reparaturkosten nach vorheriger Information und Beauftragung dem Kunden berechnet werden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
13.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, 45721 Haltern am See.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Juli 2026